Teilnahmebedingungen


1. Teilnahmeberechtigt
Teilnahmeberechtigt sind alle etablierten Unternehmen und Organisationen mit Sitz in Österreich oder in einem anderen Land, wenn sich die Niederlassung in Österreich befindet, die älter als 4 Jahre sind und mind. 15 Mitarbeiter:innen haben.

2. Einreichungen

2.a Was kann eingereicht werden?
Pro Unternehmen können bis zu drei Innovationen eingereicht werden. Es geht dabei nicht nur um radikale oder disruptive Innovationen. Auch bahnbrechende Innovationen in bestehende Produkte oder bestehende Geschäftsmodelle sind teilnahmeberechtigt. Bei der einzureichenden Innovation kann es sich um ein neues Produkt oder eine neue Dienstleistung, ein neues Geschäftsmodell, ein neues Verfahren, eine neue Technologie, einen neuen Prozess oder einen neuen Marktzugang handeln.

Relevante Faktoren sind:
● Innovationsgrad
● Innovationskultur
● Potential
● Nachhaltigkeit: sozioökologisch, ökologisch, ökonomisch (Sustainable Development Goals)

Die Innovation soll nicht länger als 2 Jahre am Markt sein und bereits Ergebnisse vorweisen oder ein Geschäftsmodell darstellen. Alle Einreichungen aus 2022 können neuerlich eingereicht werden.

2.b Video-Pitch
Beschreibt in einem Handy-Video (Bewegtbild, „Selfie-Modus“, Daumenkino, etc.) von 2 bis 4 Minuten die Innovation. Geht dabei bitte auf die Bewertungskriterien (siehe Pkt. 2a) ein. Welches Potenzial hat die Innovation jetzt und in Zukunft? Wie kam es zu der Innovation? Ist die Innovation nachhaltig im Sinne der SDGs (Sustainable Development Goals https://sustainabledevelopment.un.org/sdgs)?

Hier einige Tipps:

Erstellt ein Drehbuch.
Bevor ihr mit der Aufnahme beginnt, schreibt auf, was ihr in eurem Video-Pitch sagen wollt. Ihr werdet schnell feststellen, dass es euch inspirieren wird, das Richtige zu sagen und das Überflüssige wegzulassen. Zieht das WOW, WIE und JETZT in Betracht:

WOW. Versucht, die Innovation interessant zu beschreiben. Was ist daran außergewöhnlich und spannend zu erfahren?
WIE. Beantwortet die genannten (oder auch ungenannten) Fragen.
JETZT. Schaltet in den Erzähler-Modus und erzählt die Geschichte der Innovation.

2.c So wird eingereicht:
Die Einreichungen werden ausschließlich über das Online-Einreichtool, erreichbar unter iceberg.submit.to, entgegengenommen. Jedes Unternehmen kann sich kostenfrei registrieren und bis zu drei Einreichungen durchführen.

Mit dem Absenden der Einreichung (durch Klick auf den Button “Einreichen” im letzten Schritt des Einreichformulars) bestätigt die einreichende Person, dass die Einreichung im Einverständnis mit der Unternehmensleitung rechtlichen bzw. gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Unternehmensrichtlinien entspricht.

2.d Vollständigkeit der Einreichunterlagen
Zur weiteren Beurteilung werden nur Einreichungen berücksichtigt, die den Teilnahmebedingungen entsprechen und bis 28. September 2023 durch das Einreichtool eingereicht wurden. Entwürfe gelten nicht als abgeschlossene Einreichungen.

3. Kosten
Die Einreichungen sind kostenlos.

4. die vier besten Einreichungen
Die Einreicher der vier besten Projekte präsentieren diese im Rahmen des Tagesprogramms des Austrian Innovation Forum. Dadurch erhalten die Nominierten die Möglichkeit, ihre Leistung zu zeigen und mit dem AIF-Publikum zu interagieren.

Die vier besten Einreichungen werden nominiert und der Sieger wird im Rahmen der Award-Show des Austrian Innovation Forum (www.austrian-innovation-forum.at) am Abend des 12. Oktober 2023 im ERSTE Campus, Wien ausgezeichnet.

Der Gewinner/die Gewinnerin erhält den begehrten ICEBERG innovation leadership award und wird gemeinsam mit den Nominierten den Medien vorgestellt (Interviews mit den Medienpartnern des AIF, wie Futurezone und Brutkasten).

Die Sieger werden nach der Preisverleihung auf den Medien des Veranstalters (Webseite, Newsletter, Social Media Kanäle etc.) sowie über den Medienverteiler öffentlich bekannt gegeben.

5. Veröffentlichung/Datenschutz
Einreichende Unternehmen verpflichten sich, der Veröffentlichung ihrer Projekte, Maßnahmen, Aktivitäten etc. bzw. Auszügen aus der Einreichung zuzustimmen. Sie stimmen zu, dass ihre Daten von der Jury des ICEBERG innovation leadership award gesichtet werden dürfen und gesamt, zusammengefasst oder auszugsweise veröffentlicht werden.

6. Zeitplan
Einreichungen können bis zum 28. September 2023 über das Einreichtool übermittelt werden. Die nominierten Einreichungen werden am 6. Oktober 2023 bekannt gegeben und die Gewinner im Rahmen der Preisverleihung am Austrian Innovation Forum am 12. Oktober 2023 im ERSTE Campus Wien (www.austrian-innovation-forum.at) prämiert.

Übersicht Einreichphase: bis 28. September 2023
Bekanntgabe der Nominierungen: 6. Oktober 2023
Preisverleihung: 12. Oktober 2023

7. Jury
Die Jury setzt sich aus Innovations-Expert:innen zusammen. Die Juror:innen werden sorgfältig ausgewählt und persönlich zur Teilnahme eingeladen. Die Juror:innen fällen ihr Urteil basierend auf den Bewertungskriterien und in Bezug auf ihre praktische als auch inhaltliche Erfahrung in diesem Bereich.

8. Bewertung
8a. Allgemein
SUCCUS Wirtschaftsforen übernimmt die Vorauswahl der Einreichungen.

Die Jury des ICEBERG innovation leadership award entscheidet alleine und unabhängig über die Nominierungen sowie Sieger des Wettbewerbs. Das Urteil ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Gegen die Entscheidung der Jury gibt es kein Rechtsmittel.

Vollständige Einreichungen sind für die Juryphase qualifiziert. In der Bewertung werden aus allen gültigen Einreichungen die Nominierten und der Gewinner ermittelt.

8b. Befangenheit
Juror:innen haben bei jeder Einreichung die Möglichkeit, sich aus Gründen der Befangenheit aus der Wertung zu nehmen. Bewertungen könnten auch durch den Award-Veranstalter aus der Wertung genommen werden, wenn eine offenkundige Befangenheit besteht (z.B. Naheverhältnis zum Einreicher).

8c. Bewertungsmodus
Die Jury-Bewertung erfolgt nach einem vorgegebenen Punktesystem.

8d. Kriterien
Der ICEBERG-Award wird an Unternehmen vergeben, die anhand eines Produktes oder einer Dienstleistung Innovationskraft und Innovationskultur beweisen.

Die Bewertung der Einreichungen erfolgt nach folgenden Kriterien:
● Innovationsgrad
● Innovationskultur
● Potential
● Nachhaltigkeit: sozioökologisch, ökologisch, ökonomisch (Sustainable Development Goals)

9. Vermarktung
Die Nominierten und Gewinner des ICEBERG innovation leadership awards dürfen nach der offiziellen Gewinnerbekanntgabe in ihrem Medienauftritt, Werbeunterlagen, Drucksorten etc. mit ihrer Auszeichnung werben.